Die ambulante Pflege und Betreuung wird von unterschiedlichen Leistungsträgern finanziert (Krankenkasse, Pflegekasse, Sozialamt). Im Auftrag der Pflegekassen prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung (MDK) den Pflegebedarf. Die Leistungen der Pflegeversicherung können als Sachleistungen, in Form von Pflegegeld oder als Kombinationsleistung in Anspruch genommen werden.
Pflegegeld
Pflegebedürftige, die durch Angehörige oder Bekannte versorgt werden, erhalten dafür Pflegegeld von der Pflegekasse.
Sachleistungen
Ausgebildete Pflegerinnen und Pfleger übernehmen die pflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen. Die monatliche Kassenabrechnung erfolgt direkt über den ambulanten Dienst.
Kombinationsleistungen
Nehmen Angehörige bzw. Bekannte des Pflegebedürftigen und der Pflegedienst die Versorgung gemeinsam wahr, ist auch eine Kombination aus Pflegegeld und Sachleistungen möglich. Die Abrechnung der Sachleistung erfolgt über den Pflegedienst. Den anteiligen Rest zahlt die Krankenkasse direkt an den Pflegebedürftigen.
Die folgenden Leistungen übernimmt die Pflegekasse
Grundpflege: Zur Grundpflege gehören Körperpflege, Mobilität sowie Hilfestellung bei der Ernährung.
Hauswirtschaftliche Versorgung: Die Hauswirtschaft umfasst die Reinigung der Wohnung, die Essenzubereitung, den Einkauf und das Waschen der Wäsche.
Die folgenden Leistungen übernimmt die Krankenkasse
Behandlungspflege: Behandlungspflege erfolgt immer auf ärztliche Anordnung und wird von ausgebildeten Fachkräften durchgeführt.